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Klima & Energie

Energiewende, Strompreise, Heizungsgesetz, CO₂-Bepreisung.

Stand 13.06.2026

Überblick

Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist den Anteil erneuerbarer Energien an der inländisch erzeugten und ins Netz eingespeisten Strommenge jährlich aus. Für 2024 lag dieser Anteil bei 59,4 %, nach 56,0 % (2023) und 46,3 % (2022); für 2025 nennt Destatis 58,6 %.

Die nebenstehende Grafik zeigt diese gemeldeten Jahreswerte derselben Destatis-Methodik. Sie ist von der separaten UBA-Kennzahl „Anteil am Bruttostromverbrauch" zu unterscheiden, die eine andere Bezugsgröße verwendet und für dieselben Jahre niedrigere Werte ergibt (für 2025 z. B. 55,1 %).

CO₂-Bepreisung: Im nationalen Emissionshandel (BEHG) gilt ein gesetzlich festgelegter Preispfad. Das Heizungsgesetz (GEG) verlangt seit 2024, dass neue Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energie erreichen.

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