Artikel 1
Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar — Grundlage und Maßstab aller weiteren Grundrechte.
Amtlicher Wortlaut
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Vollständiger Artikel ↗
Was folgt daraus für dich?
Der Staat darf den Menschen nie zum bloßen Objekt machen. Die Menschenwürde ist nicht abwägbar und nicht einschränkbar; sie ist über die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) sogar einer Verfassungsänderung entzogen.
Welche Rechte hast du konkret?
- Anspruch auf Achtung und Schutz der eigenen Würde durch jede staatliche Stelle
- Schutz vor entwürdigender Behandlung, etwa vor Folter oder Erniedrigung
- Die nachfolgenden Grundrechte gelten unmittelbar — kein Gesetz muss sie erst „freischalten"
Wie kannst du es anwenden?
Die Menschenwürde wirkt in allen weiteren Grundrechten mit. Wer sich in seiner Würde verletzt sieht, kann den Rechtsweg beschreiten und letztlich das Bundesverfassungsgericht anrufen.
So wirst du aktiv
Eine Verletzung lässt sich vor den Fachgerichten und am Ende mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen.