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🧾 Transparenz

Nebentätigkeiten der Abgeordneten

Stand 13.07.2026 · wöchentlich aktualisiert
Was melden die 630 Mitglieder des 21. Bundestages neben dem Mandat — und was ist darüber veröffentlicht? Alle Statistiken beruhen auf den amtlichen Veröffentlichungen nach den Verhaltensregeln, bereitgestellt über abgeordnetenwatch.de ↗ (CC0).

599 / 630

MdB mit Einträgen

4.241

Einträge gesamt (21. WP)

2.237

Organisationen

mind. 8.855.044 €

veröffentlichte Nebeneinkünfte/Jahr (Untergrenze)

📂 Was wird gemeldet? Die Kategorien

Anzeigepflichtig sind nicht nur bezahlte Jobs: auch Ehrenämter, Funktionen in Vereinen und Unternehmen, Beteiligungen und der Beruf vor dem Mandat gehören dazu.

  • Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts1.211
  • Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen1.207
  • Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat642
  • Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag550
  • Funktion in Unternehmen488
  • Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften108
  • Spenden/Zuwendungen für politische Tätigkeit34
  • Vereinbarung über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile1

⚠️ Was diese Zahlen zeigen können — und was nicht

  • · Nebentätigkeiten sind zulässig. Abgeordnete müssen Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat nach den Verhaltensregeln (Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Bundestages, § 44b AbgG) anzeigen; veröffentlicht wird ein Teil davon. Hier steht nur, was gemeldet und veröffentlicht wurde — keine Wertung.
  • · Die Anzeigepflicht erfasst auch die reguläre Berufsausübung (etwa als Anwältin, Landwirt oder Ärztin) und Funktionen, die viele schon vor dem Mandat innehatten. Ein Eintrag belegt also eine angezeigte Tätigkeit — nicht automatisch einen „Lobby-Job" oder einen Interessenkonflikt.
  • · Die Veröffentlichungspflicht für Einkünfte greift erst ab 1.000 € im Monat bzw. 3.000 € im Jahr je Tätigkeit — was darunter liegt, bleibt unsichtbar.
  • · 3.333 von 4.241 Einträgen tragen keine Einkommensangabe — sie sind ehrenamtlich oder liegen unter der Schwelle; aus den Daten ist das nicht unterscheidbar.
  • · 31 MdB haben (noch) keine Einträge — das bedeutet nicht zwingend „keine Nebentätigkeit": Anzeigen erscheinen teils mit Verzögerung.
  • · Erträge aus Kapitalbeteiligungen (z. B. Dividenden) sind nicht anzeigepflichtig; Beteiligungen selbst erst ab 5 % Anteil.
  • · Alle „mind."-Summen sind Untergrenzen: Summe der amtlich veröffentlichten Exaktbeträge plus der Untergrenzen der amtlichen Einkommensstufen. Tatsächliche Einkünfte können deutlich höher liegen.

Nachfragen ist erlaubt

Jeder Eintrag ist eine Selbstauskunft an die Bundestagsverwaltung. Wenn dich interessiert, was hinter einer Tätigkeit steckt: Frag dein MdB direkt — öffentlich und nachlesbar.

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