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Europa & EU

EU-Recht, Europäisches Parlament, Binnenmarkt und die deutsche Rolle in der Union.

Stand 02.07.2026

Überblick

Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und stellt mit 96 Abgeordneten die größte nationale Gruppe im Europäischen Parlament. Bei der Europawahl gilt in Deutschland seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 keine Sperrklausel.

EU-Recht hat in seinem Anwendungsbereich Vorrang vor nationalem Recht. Verordnungen gelten unmittelbar, Richtlinien müssen in deutsches Recht umgesetzt werden. Über die meisten Vorhaben entscheiden Europäisches Parlament und Ministerrat gemeinsam im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Im Rat der EU vertritt die Bundesregierung deutsche Positionen, im Europäischen Rat die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. Das Subsidiaritätsprinzip soll sicherstellen, dass die EU nur dort tätig wird, wo gemeinsames Handeln einen Mehrwert gegenüber nationalen Lösungen bringt.

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